diagnose:funk - 8 Forderungen, an denen sich Kommunalpolitiker orientieren können:
Die Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb
müssen als Teil der Daseinsvorsorge von den Kommunen betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung. (Red. Anm.: Breitbandausbau als Grundlage, die die mobile Indoor-Versorgung über Strahlung von außen weitgehend überflüssig macht)
Die Trennung der Indoor- und Outdoorversorgung
zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen.
Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht eingeführt werden.
Beweislastumkehr: Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G belegen.
Ein Netz für alle: Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, wie bei Strom, Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber muss umgesetzt werden.
Umweltschutz ist Pflicht, die Kommune muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.
Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.
Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten
für elektrohypersensible Menschen.
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V.i.S.d.P.: Bürgerinitiative „5G-freies Tutzing“, Jana Thieme-Hassel, Oberanger 5, 82327 Tutzing